Allgemeine Geschäftsbedingung der Fotografin
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Stephanie Selzer (alias Suma Spiegelglas Photography), Stand 05.02.2019.
1. Anwendungsbereich
1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten
gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB und Unternehmen im Sinne des § 14 BGB für die
Erbringung von Dienstleistungen und Werkleistungen durch Stephanie Selzer, nachfolgend auch Fotograf
genannt.
1.2. Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde die Geltung dieser Geschäftsbedingungen für
die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien an. Die AGB gelten auch für alle nachfolgenden Aufträge
des Kunden, ohne dass eine nochmalige ausdrückliche Einbeziehung dieser AGB erforderlich ist.
1.3. Sämtliche von diesen AGB abweichenden Regelungen bedürfen im Einzelfall einer
gesonderten schriftlichen Vereinbarung der Parteien. Soweit der Kunde Verbraucher ist, genügt,
abweichend von dem Vorstehenden, für Anzeigen oder Erklärungen die durch den Kunden gegenüber
Stephanie Selzer oder Dritten abzugeben sind, die Textform.
1.4. Abweichende AGB des Kunden haben nur Gültigkeit, soweit sie von Stephanie Selzer ausdrücklich
schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn durch Stephanie Selzer den AGB oder Lieferbedingungen
des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen wird oder Leistungen vorbehaltslos erbracht werden.
1.5. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung eines Shootings oder einer anderen
Dienstleistung. Sollten bestimmte Rabatt- oder Aktionsangebote beworben werden, sind diese zeitlich oder
mengenmäßig begrenzt.
2. Vertragsschluss und Vertragsgegenstand
2.1. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in
welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (z.B.
Ausgedruckte Bilder, Negative, Daten, digitale Bilder und Alben, Fotobücher, Videos etc.)
2.2. Grundlage der Vertragsbeziehung ist das jeweils von vorgelegte Angebot einschließlich
zugehöriger Leistungsbeschreibungen. Das Angebot gilt, soweit darin keine abweichende Frist
angegeben ist, für einen Zeitraum von vier Wochen ab Zugang des Angebots bei dem Kunden.
2.3. Mit Annahme des Angebots akzeptiert der Kunde die darin enthaltenen Konditionen und die
Geltung dieser Geschäftsbedingungen. Die Annahme kann auch per Email oder fernmündlich erfolgen.
2.4. Gegenstand der Beauftragung von Stephanie Selzer durch einen Kunden kann beispielsweise eine
Hochzeitsreportage, ein Portrait-Shooting sein, ein Newborn-Shooting, ein Fantasy-Shooting, eine
Fotoreportage, Fotografen-Seminare, Workshops, Einzelcoaching sein.
3. Modalitäten der Leistungserbringung- Fotoproduktion
3.1. Bei umfangreicheren Aufnahmen bzw. Produktionen wird zuvor der Ablauf zwischen den
beiden Parteien grob festgelegt. Hat der Kunde bestimmte Wünsche, sind diese gegenüber dem
Fotografen zu äußern.
3.2. Insbesondere hat der Kunde dafür zu sorgen, dass an dem Tag des vereinbarten Shootings die
gewählte Lokalität/ Ort auch genutzt werden kann und dort fotografiert/ gefilmt werden darf. Der Kunde
hat sich um eine entsprechende Einwilligung zu kümmern, es sei denn es wurde etwas anderes schriftlich
zwischen den Parteien vereinbart.
3.3. Für den Fall, dass der Fotograf einen Kostenvoranschlag erstellt, ist zu beachten, dass es sich dabei um
eine unverbindliche Kostenschätzung handelt, die aufgrund der Informationen und Wünsche des
Kunden erstellt wurde. Erst nach Ablauf des Shootings kann der tatsächlich angefallene Aufwand
bestimmt und berechnet werden.
3.4. Für den Fall, dass es erforderlich ist Dritte (z.B. Stylisten, Make-up-Artist, Assistenten) mit hinzuzuziehen,
ist Stephanie Selzer berechtigt, diese Dritten im Auftrag und im Namen des Kunden und auf dessen
Rechnung zu beauftragen. In diesem Fall kommt KEIN Vertrag zwischen Stephanie Selzer und dem Dritten
zustande.
3.5. Die Aufnahmen, die dem Kunden nach der Fotoproduktion gezeigt werden, werden
von Stephanie Selzer ausgesucht. Eine individuelle Vereinbarung, die von diesem Grundsatz abweicht, ist
möglich.
4. Modalitäten der Leistungserbringung - Überlassung von Bildmaterial
4.1. Dieser Abschnitt regelt den Fall, dass dem Kunden Bilder zur Ansicht mit nach Hause gegeben
werden oder ihm die Bilder digital zur Verfügung gestellt werden, damit der Kunde eine Auswahl treffen
kann.
4.2. Bei sämtlichen Bildmaterial handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke gem.
§ 2 Abs. 1 Ziffer 5 UrhG.
4.3. Das Bildmaterial steht im Eigentum von Stephanie Selzer . Dem Kunden ist es untersagt, das Material
an Dritte weiterzugeben.
4.4. Für jegliche Reklamationen an dem Bildmaterial gilt eine Frist ab Zugang (bei digitalen Bildern –
ab Zugriffsmöglichkeit) von 14 Tagen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Bildmaterial als vertragsundordnungsgemäß zugegangen. Dann muss der Kunde auch das vereinbarte Honorar für die Bilder an
Stephanie Selzer zahlen.
4.5. Eine Reklamation, welche die technische Umsetzung oder die künstlerische Gestaltung betrifft, ist
ausgeschlossen.
4.6. Analoges Bildmaterial ist nach der Nutzung unverzüglich, spätestens nach 1 Monat,
zurückzusenden. Alternativ können die Bilder erworben werden. Die Rücksendung muss versichert
erfolgen. Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Bilder trägt der Kunde bis zum Eingang
bei Stephanie Selzer.
4.7. Digitale Bilddaten, die nur zur Ansicht durch Stephanie Selzer zur Verfügung gestellt werden und
die der Kunde nicht erwerben möchte, müssen nach Ablauf der 14-tägigen Frist (4.3) gelöscht werden
bzw. der Datenträger muss vernichtet werden. Alternativ kann der Nutzungszeitraum gegen
Zahlung einer entsprechenden Lizenzgebühr verlängert werden.
5. Übergabe von Dokumenten
5.1. Stephanie Selzer behält sich sämtliche Rechte an den im Rahmen einer Auftragsabwicklung
übergebenen Dokumenten vor.
5.2. Stephanie Selzer ist nicht gehindert, diese Leistungen Dritten anzubieten oder für eigene Zwecke zu
verwenden. Der Kunde ist nicht berechtigt, derartige Leistungen gleich in welcher Form, zu nutzen,
zu bearbeiten, oder als Grundlage zur Herstellung eigenen Materials zu nutzen. Falls und soweit es nicht zu
einer Auftragserteilung kommt, ist der Kunde verpflichtet, sämtliche seitens Stephanie Selzer
vorgelegte Präsentationsunterlagen unverzüglich zurückzugeben bzw. von vorhandenen Datenträgern zu
löschen.
5.3. Eine unbefugte Weitergabe von Dokumenten an Dritte, deren Veröffentlichung,
Verbreitung, Vervielfältigung oder sonstige Nutzung durch den Kunden oder von ihm beauftragter Dritter,
verpflichtet den Kunden, unbeschadet sonstiger Ansprüche von Stephanie Selzer , zur Zahlung des für
die betreffenden Unterlagenvorgesehenen Honorars.
6. Stornierung von durch den Kunden verbindlich gebuchten Terminen
6.1. Sobald der Kunde eine Bestätigungsemail von Stephanie Selzer erhalten hat, hält sich Stephanie Selzer
diesen Termin für den Kunden frei. Er kann für diesen Tag daher keine weiteren Angebote annehmen.
6.2.Für diese Reservierung wird eine Reservierungsgebühr von 50% des Gesamtbetrages (Entgelte für
Shooting und Nutzungsgebühr) fällig. Die Rechnung über diesen Betrag erhält der Kunde im Anschluss
an die Bestätigungsemail von Rebecca Küpper. Diese Reservierungsgebühr wird im Falle der Abwicklung
des gesamten Auftrages angerechnet. Die Reservierungsgebühr wird bei einer Stornierung des
Auftrages von Rebecca Küpper einbehalten. Sie ist als Ausgleich dafür anzusehen, dass andere Aufträge
für diesen Termin nicht angenommen werden konnten.
6.3. Bucht der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt – innerhalb eines Kalenderjahres- ein
gleichwertiges Shooting, werden die gezahlten Reservierungsgebühren darauf angerechnet.
6.4. Ausnahmen hiervon sind Stornierungen von Hochzeitsreportagen oder eines After Wedding
Shootings, aufgrund eines schweren Krankheitsfalls (Brautpaar) oder Todesfall (Familie). Eine
Überprüfung / Nachweis der Situation liegt im Ermessen des Fotografen. Die Stornierung des
Shootings ist ohne weitere Kosten möglich. Die Reservierungsgebühr wird wie oben beschrieben
einbehalten. Bucht der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt – innerhalb zwei Kalenderjahren - ein
gleichwertiges Shooting, werden die gezahlten Reservierungsgebühren darauf angerechnet.
6.5. Wird das Shooting durch den Kunden, gleich aus welchem Grund, abgebrochen, ist das
vollständige Honorar (Shooting-Gebühr und Nutzungsgebühr für die erstellten Bilder) fällig. Konnten
keine Bilder angefertigt werden, ist nur die Shooting-Gebühr fällig.
7. Absage durch höhere Gewalt- Änderungen im Shooting-Ablauf
7.1. Kann Stephanie Selzer aufgrund von höherer Gewalt, Unfall, Krankheit den Auftrag nicht ausführen
oder Bilder nicht zu einer zuvor angegebenen Frist liefern, verzichtet der Kunde
auf Schadensersatzforderungen.
7.2. Stephanie Selzer wird sich bemühen, einen Ersatzfotografen zu suchen. Sollte der Ersatzfotograf höhere
Kosten verursachen sind diese von dem Kunden zu tragen. Für den Fall, dass der Ersatzfotograf,
nach Annahme des Auftrages seinerseits absagt, haftet Stephanie Selzer nicht.
7.3. Unwesentliche Änderungen im Shooting-Ablauf oder eine zumutbare Verlegung des Shooting-
Ortes berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Muss ein Shooting abgesagt
werden, erstattet Stephanie Selzer umgehend bereits gezahlte Beträge. Weitergehende
Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von
Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von Stephanie Selzer.
8. Fotoaufnahmen bei Veranstaltungen
8.1. Bei Fotoaufnahmen im Rahmen von Veranstaltungen weist Stephanie Selzer darauf hin, dass der Kunde
(Hochzeitspaar, Veranstalter etc.) dafür Sorge zu tragen hat, dass die teilnehmenden Gäste
darüber informiert werden, dass bei der Veranstaltung fotografiert bzw. gefilmt wird. Sollten Gäste
dieses nicht wünschen, müssen sie dieses dem Veranstalter mitteilen.
8.2. Der Kunde (Veranstalter) hat Stephanie Selzer darüber zu informieren und dafür Sorge zu tragen, dass
diese Personen bei Gruppenbildern etc. nicht zu sehen sind.
8.3. Unterlässt der Kunde die vorbeschriebene Information und Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 S.1 lit a)
DSGVO seiner Gäste und/ oder dem Stephanie Selzer gegenüber, stellt der Kunde damit Stephanie
Selzer von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte bzgl. einer Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts etc.
geltend machen.
8.4. Darüber hinaus hat der Kunde vorab zu klären, ob in der jeweiligen Lokalität
(Hotel, Gastraum, Kirche etc.) fotografiert bzw. gefilmt werden darf. Er hat hier das Einverständnis des
Eigentümers einzuholen. Ein entsprechendes Musterformular kann dem Kunden auf Anfrage ohne eine
Haftungsübernahme seitens Stephanie Selzer zur Verfügung gestellt werden.
8.5. Versäumt der Kunde diese Nachfrage und untersagt der Eigentümer bzw. ein berechtigter Dritter
die Fotoaufnahmen durch Stephanie Selzer , hat der Kunde sämtliches vereinbartes Honorar zu tragen.
8.6. Sollten neben Stephanie Selzer weitere Fotografen oder Videografen beauftragt werden, so ist dies
spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung/Hochzeit Stephanie Selzer schriftlich mitzuteilen. Außerdem
muss der Auftraggeber die Kontaktdaten der anderen Dienstleister zu Verfügung stellen, damit eine
Absprache der Arbeit nebeneinander erfolgen kann. Kann hier keine Einigung getroffen werden, so
hat der Kunde vorab zu klären, wie die Aufgabenteilung aussehen soll. Eine Reklamation die auf die
andere Fotografen oder Videografen zurückzuführen ist, ist ausgeschlossen, dies gilt auch für
fotografierende und filmende Gäste.
9. Allgemeine Hinweise für unsere Shootings
9.1. Als Kunde von Stephanie Selzer bitten wir Sie, sich folgende Hinweise genau durchzulesen und diese zu
beachten:
9.2. Verspäteten Sie sich, wird diese Zeit von der Aufnahmedauer abgezogen. Es obliegt dem Fotografen
davon im Einzelfall abzuweichen. Für Babyshootings gilt: Damit Sie und ihr Baby in Ruhe zu uns
kommen können, haben wir immer einen Zeitpuffer von 30 Min. miteingeplant.
9.3. Stephanie Selzer übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände.
9.4. Bitte denken Sie daran, bei einem längeren Shooting genügend Verpflegung (Getränke und ein
Snack) für eine Pause mitzubringen.
9.5. Babyshootings: Falls das Baby einen sehr schlechten Tag hat und immer wieder weint, brechen wir das
Shooting ab und vereinbaren einen neuen Termin.
9.6. Baby und Kindershootings: Bitte denken Sie auch an Wechselsachen für ihr Baby und für sich.
9.7. Baby und Kindershootings: Während des gesamten Shootings liegt die Aufsichtspflicht für das Kind/
die Kinder bei den Eltern.
9.8. Tiershooting: Insbesondere ist zu beachten, dass die Umsetzung von zuvor abgestimmten Motiven
nicht gewährleistet werden kann. Je nachdem wie das zu fotografierende Tier reagiert, besteht die
Möglichkeit, dass bestimmte Motive nicht gestellt werden können.
9.9. Tiershooting: Der Kunde ist für sein Tier vor und während des Fotoshootings verantwortlich.
Eventuell entstehende Schäden müssen durch den Kunden getragen werden.
9.10. Bei Outdoor-Fotoshootings gilt das oben gesagte entsprechend. Zusätzlich ist es wichtig, dass
das Wetter gut ist. Daher kann es sein, dass ein vereinbarter Termin wetterbedingt kurzfristig abgesagt
werden muss. Wenn das Tier einen starken Jagdtrieb hat, es sich um ein sehr ängstliches Tier handelt
oder andere Besonderheiten vorliegen, dann teilen Sie uns dieses bitte vorab mit. Wir werden dann
entsprechend versuchen, eine sehr ruhige und etwas abgelegene Location zu finden.
9.11. Bei Pferde-Fotoshootings ist es erforderlich, dass Sie mindestens eine weitere Person mitbringen, die
sich um das Tier kümmern kann.
9.12. Es werden genügend Pausen eingeplant, so dass sich die Tiere auch entsprechend erholen können.
9.13. Denken Sie bei allen Tier-Fotoshootings bitte auch an Wechselsachen für sich selber.
9.14. Der Kunde ist während des gesamten Fotoshootings für den gesundheitlichen Zustand des Tieres
verantwortlich. Sollten gesundheitliche Probleme während oder nach dem Fotoshooting auftreten
haftet der Fotograf – außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit- nicht.
9.15. Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Insbesondere
sind etwaige Beanstandungen unverzüglich dem jeweiligen Fotografen zur Kenntnis zu bringen. Unterlässt
es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so verwirkt er damit seinen Anspruch auf Minderung
der Vergütung.
9.16. Fotoaufnahmen -gerade solche im sogenannten Outdoor-Bereich- sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen
einen Unfall und Bergung ist der Kunde nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung
versichert. Stephanie Selzer übernimmt hierfür keine Haftung.
10. Bearbeitung der angefertigten Bilder
10.1. Die Bilder werden grds. durch den Fotografen etwas grundoptimiert. Eine umfangreiche Retusche
über die Anzahl vertraglich vereinbarter Bilder stellt einen hohen Aufwand dar, welchen der
Kunde gesondert beauftragen und auch vergüten muss.
10.2. Der Kunde hat nach Zusendung bzw. Bereitstellung der Zugriffsmöglichkeit einmalig die
Möglichkeit, Wünsche bzgl. einer anderen Bearbeitung zu äußern, sofern die vorgelegte
Bearbeitung nicht dem gewöhnlichen Stil von Stephanie Selzer entspricht. Über den gewöhnlichen Stil
kann sich der Kunde anhand der gezeigten Bilder auf der Webseite / Facebook Seite entsprechend einen
Eindruck verschaffen.
10.3. Ein Reklamationsrecht besteht bzgl. der bearbeiteten Bilder für 14 Tage. Nach Übergabe der
Lichtbilder bzw. Zugriff auf die Bilddateien muss der Kunde innerhalb von 14 Tagen schriftlich (Email ist
ausreichend) dem Fotografen etwaige Reklamationen mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist hat der Kunde
die Bilder als ordnungsgemäß und vertragsgemäß abgenommen, sodass die Vergütung für sämtliche Bilder
fällig wird.
11. Gutscheine
11.1. Der Kunde kann bei Suma Spiegelglas Photography Gutscheine erwerben. Mit dem Gutschein erwirbt
der Käufer ein Guthaben für Dienstleistungen von Suma Spiegelglas Photography. Die Gutscheine
können von jedem verwendet werden, der den Gutschein vorlegt. Eine Barauszahlung ist
grundsätzlich ausgeschlossen. Ist auf dem Gutschein nur eine Leistung ohne Geldwert ausgewiesen,
so ist dieser auf die auf dem Gutschein ausgewiesene Gültigkeit begrenzt. Nach Ablauf wird der
Gegenwert des Gutscheins auf die beim Shooting geltende Preisliste angerechnet.
11.2. Die Gültigkeit der Gutscheine ist aber max. auf 3 Jahre zeitlich nach Ausgabe begrenzt.
12. Nutzungsrechte und Urheberrecht
12.1. Stephanie Selzer steht das Urheberrecht an sämtlichen erstellten Foto und Videoaufnahmen nach
dem Urheberrechtsgesetz zu.
12.2. Fotoaufnahmen werden grds. für den privaten Gebrauch des Kunden erstellt. Der Kunde erhält
eine einfache, nicht übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Lizenz die für ihn angefertigten
Bilder privat zu nutzen und im Familien- und Bekanntenkreis auch weiterzugeben.
12.3. Bei Bewerbungsbildern zählt die Versendung an Dritte zu der üblichen Verwendung dazu.
12.4. Eine Vervielfältigung, Bearbeitung und Verbreitung der Fotoaufnahmen ist nicht gestattet.
12.5. Ebenso ist eine Verwendung als Profilbild in Social Media gestattet, sofern die korrekte
Urheberkennzeichnung erfolgt.
12.6. Möchte der Kunde die Fotoaufnahmen kommerziell nutzen, z.B. für seine Unternehmenswebseite,
zu Werbezecken, auf Flyern und in Social Media, muss dieses gesondert im Rahmen einer
Lizenzvereinbarung vereinbart werden. Dort wird angegeben, für welche Zwecke die Nutzungsrechte
übertragen werden.
12.7. Stephanie Selzer räumt dem Kunden die Nutzungsrechte an den geistigen
Eigentumsrechten der von Stephanie Selzer erbrachten Leistungen ausschließlich für die konkret
vereinbarte Nutzung ein. Der Umfang derartiger Rechtseinräumungen richten sich in räumlicher, zeitlicher
und sachlicher Hinsicht ausschließlich nach der vertraglichen Vereinbarung und dem Vertragszweck. §
31Abs. 5 UrhG findet auch auf sämtliche nicht urheberrechtlich geschützte Leistungen entsprechende
Anwendung. Eine Übertragung von Rechten erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
Der Kunde erwirbt die vertraglich vereinbarten Rechte erst mit vollständiger Zahlung sämtlicher
Forderungen aus dem Auftrag.
12.8. Wünscht der Kunde nach Abschluss des Auftrages ein erweitertes Nutzungsrecht oder die
Original-Dateien von den Lichtbildern zur weiteren Bearbeitung, ist Stephanie Selzer zu informieren bzw.
die Datei anzufragen. Für die Erweiterung fallen Nutzungsgebühren an, die je nach Umfang des
Nutzungsrechtes zu berechnen sind. Bei der Bereitstellung einer Original-Datei kann die vierfache
Vergütung des vorherigen Auftrages als Vergütung erhoben werden.
12.9. Bei Stephanie Selzer verbleibt das Eigentum an den Negativen, den Rohdateien der Bilder (RAW),
sowie digitalen Datenträgern, die für die Durchführung des Kundenauftrages erstellt worden sind.
12.10. Auf Anfrage durch Stephanie Selzer ist der Kunde verpflichtet, Stephanie Selzer Auskunft über den
Umfang der Nutzung der Leistungen zu erteilen.
12.11. Bei Veröffentlichungen wird der Kunde Stephanie Selzer in branchenüblicher Form als Urheber
benennen. Bei Veröffentlichungen wird der Kunde Stephanie Selzer wie folgt als Urheber benennen:
Suma Spiegelglas Photography – www.sumaspiegelglas.de
12.12. Die Urhebernennung hat unmittelbar am Bild zu erfolgen. Eine Veröffentlichung in den Sozialen
Medien ist ausschließlich zu privaten Zwecken gestattet. Abweichungen von diesem Grundsatz sind
gesondert zwischen den Parteien zu vereinbaren und sind zudem kostenpflichtig.
12.13. Die Übertragung der dem Kunden eingeräumten Rechte an Dritte oder eine Nutzung für andere als
die vertraglich vereinbarten Zwecke bedarf im Einzelfall der gesonderten schriftlichen Zustimmung
durch Stephanie Selzer.
12.14. Originale (RAW) und Negative bleiben im Eigentum von Stephanie Selzer, es sei denn es wurde etwas
anderes vereinbart.
13. Kundenbilder und deren Bearbeitung
13.1. Übergibt oder sendet der Kunde eigene Bilder zur Weiterbearbeitung oder Produktherstellung zu, hat
Stephanie Selzer ein Urheberrecht am erstellten Produkt, das Urheberrecht am Bild liegt beim Kunden.
13.2. Der Kunde erklärt, bei Übersendung der Bilder der Urheber der Bilder zu sein. Sollten Sie dies nicht sein,
haften Sie uns gegenüber, dass Sie die Bilder uneingeschränkt im Rahmen der obigen Nutzungsrechte
nutzen dürfen. Insoweit stellen Sie Stephanie Selzer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.
13.3. Stephanie Selzer ist berechtigt, die vom Kunden zur Bearbeitung übersandten oder übermittelten Bilddateien
dahingehend zu überprüfen, ob sie gegen die Unternehmensrichtlinien von Stephanie Selzer verstoßen .
In diesem Fall ist Stephanie Selzer berechtigt, die Bilder zu vernichten und den Auftrag nicht auszuführen.
Eine Prüfpflicht hinsichtlich der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen oder sonstiger Vorschriften durch
Stephanie Selzer besteht nicht.
13.4. Eine Haftung von Stephanie Selzer für die seitens des Kunden zur Verfügung gestellten Bilder/Videos
ist ausgeschlossen. Der Kunde stellt Stephanie Selzer von jeglicher Haftung, einschließlich der Kosten
notwendiger Rechtsverteidigung gegenüber Dritten, für derartige Inhalte frei.
13.5. Sind Leistungen von Stephanie Selzer teilweise oder insgesamt aufgrund der seitens des Kunden
beigebrachten Bilder nicht verwertbar, bleibt der Anspruch von Stephanie Selzerauf Vergütung unberührt.
13.6. Sofern der Kunde Dateien von Bildern zur Ausführung eines Auftrages an Stephanie Selzer überlässt
(z.B. Druck auf ein T-Shirt, Handyhülle, Schlüsselanhänger) wird Stephanie Selzer diesbezüglich ein einfaches
Nutzungsrecht an den Bilddateien zum Zwecke der Herstellung der Produkte eingeräumt. Dies umfasst
auch die Bearbeitung der Bilder.
14. Mitwirkungspflichten – Fristen und höhere Gewalt
14.1. Für Stephanie Selzer vorgesehene Liefertermine und Fristen bzgl. der Übergabe der Bilder sind stets
freibleibend und nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich im Einzelfall schriftlich als Fixtermin vereinbart
sind. Stephanie Selzer bemüht sich, die Bilder innerhalb von 6 Wochen zur Verfügung zu stellen.
14.2. Die Einhaltung eines Termins oder einer als verbindlich vereinbarten Frist durch Stephanie Selzer setzt voraus,
dass Stephanie Selzer sämtliche, vom Kunden zu beschaffende Informationen, Freigaben oder sonstige
Beiträge, einschließlich fälliger Abschlagszahlungen, rechtzeitig erhalten hat. Ist dies nicht der Fall oder
beruht die Nichteinhaltung einer Frist auf Umständen, die seitens Stephanie Selzernicht zu vertreten sind,
so verlängert sich die Frist mindestens für den Zeitraum, in dem diese Umstände bestanden.
14.3. Höhere Gewalt, unabwendbare Umstände oder andere unvorhersehbare, schwerwiegende und
unverschuldete Ereignisse, welche die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig
unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung der Leistung um die Dauer der
Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.
15. Vergütungsmodalitäten
15.1. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der im jeweiligen Angebot von Stephanie Selzer genannten
Honorare.
15.2. Falls kein Honorar vereinbart wurde, gelten die Honorare der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der
Mittelstandsgemeinschaft Foto- Marketing (MFM).
15.3. Weitere Kosten, wie Reisekosten, Übernachtungskosten, Spesenentgelt, Material- und Laborkosten sind
nicht in dem Honorar enthalten und müssen durch den Kunden zusätzlich getragen werden.
15.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen von Stephanie Selzer ein
Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen; es sei denn, es handelt sich um unstreitige
oder titulierte Gegenforderungen des Kunden.15.5. Soweit der Kunde Leistungen von Stephanie Selzer in größerem Umfang als zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses vorgesehen nutzt, so dass die vereinbarte Vergütung in auffälligem Missverhältnis zu den
Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung der Leistungen steht, ist der Kunde auf Verlangen verpflichtet, in
eine Änderung des Vertrages einzuwilligen, die eine nach den Umständen angemessene Vergütung
von Stephanie Selzergewährt.
16. Rechnungsstellungen, Eigentumsvorbehalt
16.1. Stephanie Selzer ist berechtigt, nach Auftragserteilung eine Abschlagszahlung über 50% der
vereinbarten oder zu erwartenden Vergütung in Rechnung zu stellen. Im Übrigen ist Stephanie Selzer
berechtigt, dem Kunden Abschlagszahlungen über bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen.
16.2. Die Rechnungsstellung durch Stephanie Selzer erfolgt nach Erbringung der Teil- bzw. Gesamtleistung.
16.3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Auftrages behält sich Stephanie Selzer sämtliche Eigentumsrechte
und Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen, dem Kunden bereits ausgehändigter Produkten
oder sonstiger Leistungen vor.
16.4. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig oder je nach Shooting-Vereinbarung
wird der Betrag an dem Tag der Fotoaufnahme fällig und ist in bar mit zu dem vereinbarten Termin zu
bringen. Nach Ablauf der vorgenannten Frist ist Stephanie Selzer, unbeschadet sonstiger Ansprüche
berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des jeweils einschlägigen Absatzes des § 288 BGB zu beanspruchen.
17. Übertragung des Vertrages
17.1. Stephanie Selzer ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen oder Teilen hiervon im
eigenen Namen Subunternehmer hinzuzuziehen, ohne dass es hierzu einer gesonderten Zustimmung
des Kunden bedarf. Die Haftung der Stephanie Selzer für die Leistungen bleibt unberührt.
18. Vertraulichkeit
18.1. Die Vertragspartner werden über alle als vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im
Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen bewahren und diese nur im
vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen mit der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber verwenden.
19. Haftung von Stephanie Selzer und Verjährung
19.1. Stephanie Selzer haftet dem Kunden, außer in Fällen der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der
Gesundheit und bei Verletzung von Hauptleistungspflichten, auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit.
19.2. Im Übrigen ist die Haftung von Stephanie Selzer auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden
begrenzt. Eine Erstattung des vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schadens ist zudem
auf höchstens den 5 - fachen Betrag des Auftrages begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden
wird ausgeschlossen.
19.3. Jeder Fotograf hat seinen eigenen künstlerischen Stil. Auf der Webseite des Fotografen und im
Vorgespräch kann sich der Kunde davon ein Bild machen und vorab eigene Wünsche äußern.
Die künstlerische und technische Gestaltung obliegt alleine dem Fotografen. Ist der Kunde im Nachgang
mit der technischen und / oder künstlerischen Gestaltung nicht einverstanden, ist darin kein Sachmangel
i.S.d.
§ 434 BGB bzw. § 633 BGB begründet.
19.4. Der Fotograf haftet nicht für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Sachen –es
sei denn es liegt ein entsprechender Property Release vor.
19.5. Der Fotograf haftet nicht für Schadensersatzansprüche Dritter gegen den Kunden, die durch den
Zusammenhang von durch den Fotografen erstellten Bilder und Text entstehen. Die Darstellung von Bildern
in einem bestimmten Kontext obliegt alleine dem Kunden.
19.6. Wird Stephanie Selzer von Dritten aufgrund bearbeiteter Bilder, die der Kunde beigebracht hat, auf
Unterlassung oder Schadensersatz in Anspruch genommen, stellt der Kunde Stephanie Selzer von der
Haftung frei und erstattet Stephanie Selzer sämtliche zur Rechtsverteidigung entstandenen Aufwendungen.
Der Vergütungsanspruch von Stephanie Selzer bleibt hiervon unberührt.
19.7. Für Schäden an Stephanie Selzer durch den Kunden überlassenen Unterlagen, insbesondere
Lichtbildern, Filmen, Daten, etc., ist die Haftung von RStephanie Selzer auf den Materialwert der
überlassenen Informationen beschränkt. Für den Verlust von Daten haftet Stephanie Selzer
nur, wenn die Haftungsvoraussetzungen vorliegen und insoweit der Verlust durch
angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.
19.8. Stephanie Selzer haftet nicht für die Verfügbarkeit oder korrekte Funktion von Infrastrukturen, Software
oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von Stephanie Selzer liegen.
19.9. Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Kaufleuten gegenüber Stephanie Selzer
verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von einem Jahr, soweit keine kürzere
gesetzliche Verjährungsfrist greift.
19.10. Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Verbrauchern gegenüber Stephanie Selzer
verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von zwei Jahren, soweit keine kürzere
gesetzliche Verjährungsfrist greift.
19.11. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Mitarbeiter oder
gesetzliche Vertreter von Stephanie Selzer sowie Dritten, die durch Stephanie Selzer eingeschaltet
wurden.
20. Aufbewahrung der Negative und Haftung für Bilderqualität
20.1. Der Fotograf darf die Negative bis zu 3 Jahren aufbewahren, wenn er hierfür eine Einwilligung
eingeholt hat. Im Anschluss daran ist er verpflichtet, diese unwiderruflich zu löschen.
20.2. Für Lichtbeständigkeit und die Qualität von Material haftet der Fotograf nur in dem Rahmen, in
dem der Hersteller eine entsprechende Garantie anbietet.
21. Schadensersatz und Vertragsstrafe
21.1. Für eine unterlassene oder falsche Urheberkennzeichnung oder eine falsche Platzierung
der Kennzeichnung ist der Kunde verpflichtet, einen Aufschlag i.H.v. 100 % auf das vereinbarte
Nutzungsentgelt bzw. ein übliches Nutzungsentgelt an den Fotografen zu zahlen.
21.2. Vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche hat der Kunde, für jeden Fall der
unerlaubten (ohne schriftliche Zustimmung von Stephanie Selzer ) Weitergabe an Dritte, unberechtigte
Verfälschung und Bearbeitung Veröffentlichung, Nutzung des Bildmaterials durch den Kunden oder
einen Dritten, eine Vertragsstrafe in Höhe des vierfachen der vereinbarten bzw. üblichen
Nutzungsvergütung zu zahlen.
22. Salvatorische Klausel, Gerichtsstand und Erfüllungsort
22.1. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder
nicht durchsetzbar sein, so wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen
hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist durch eine wirksame
oder durchsetzbare Bestimmung als ersetzt anzusehen, die dem Zweck der unwirksamen oder nicht
durchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt.
22.2. Stephanie Selzer nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teil.
22.3. Erfüllungsort ist Edermünde. Sofern beide Parteien Kaufleute im Sinne des HGB sind, ist Gerichtsstand
für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Parteien Edermünde.
22.4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Privatrecht und
des ins deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts, wenn a) der Kunde seinen gewöhnlichen
Aufenthalt in Deutschland hat, oder b) der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Staat hat,
der nicht Mitglied der Europäischen Union ist.
22.5. Ist der Kunde Verbraucher i.S.d. § 13 BGB und hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt in
einem Mitgliedsland der Europäischen Union, gilt ebenfalls die Anwendbarkeit des deutschen Rechts,
wobei zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat,
unberührt bleiben.
Stand: 05.02.2019